Noch vor dem regulären Betrieb können im Baubetrieb einige bauseitige Anforderungen vorübergehend provisorisch gelöst werden. Dazu gehören u. a.:
Als Bauträger sollten Sie beachten, dass die Standardausstattung nicht für starke Beanspruchung ausgelegt ist. Um Wände, Decken und Böden zu schützen, ist es empfehlenswert, den Aufzug während der Bauphase auszukleiden. Einige Komponenten werden zudem nach der Nutzung im Baubetrieb oftmals ausgetauscht, da sie sich nicht oder nicht ausreichend schützen lassen. Dazu gehören: Türen, Türschwellen, Türrahmen, Innen- und Außentableaus.
Wenn der Aufzug im Baubetrieb genutzt werden soll, sollten Sie das bereits in der Planung des Aufzugs berücksichtigen. Ansonsten kann es sein, dass das für den Normalbetrieb ausgelegte Kabinengewicht über- oder unterschritten wird. Das bedeutet, dass die Berechnungen für Fangvorrichtung, Gegengewicht, Treibfähigkeit, Antrieb und Schienen außerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Als Folge müssen die betroffenen Aufzugsteile ausgetauscht werden, was zu höheren Kosten und Zeitverlust führt.
Unter den besonderen Bedingungen der Baustelle ist regelmäßiges Justieren und Reinigen der Anlage unerlässlich. Ebenso muss der Betreiber eine Regelung für die Notrufaufschaltung und die Beaufsichtigung der Anlage finden. Der Schindler Service hat hier die maßgeschneiderte Lösung für Sie.
Erfahren Sie kurz und knapp, was Sie bei einem Aufzug im Baubetrieb beachten müssen, und was Sie dabei zu tun haben.
Erhalten Sie einen Überblick, welche Projektschritte von der Montage bis zum Betrieb notwendig sind.
Schindler | ZÜS* | Betreiber | |
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1. Aufzugsmontage | ✓ | - | - |
2. Abnahme zur Inverkehrbringung Prüfung mit Gefährdungs- und Risikoanalyse (Konformitätsbewertungsverfahren). | ✓ | ✓ | - |
3. Prüfung vor Inbetriebnahme Die Prüfung erfolgt durch eine Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS). | - | ✓ | - |
4. Sichtabnahme Vor Auskleidung werden Mängel vom Betreiber und dem Schindler Montageleiter protokolliert und von beiden Parteien bestätigt. | ✓ | - | ✓ |
5. Bauauskleidung Es erfolgt die Anbringung von Provisorien. | ✓ | - | - |
6. Inbetriebnahme Beginn der temporären Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb. | - | - | ✓ |
7. Aufzug im Baubetrieb Bauwartungen und regelmäßige Kontrollen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind während der Nutzung im Baubetrieb Pflicht. | ✓ | - | ✓ |
8. Außerbetriebnahme Ende der temporären Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb. | - | - | ✓ |
9. Erneute Sichtabnahme Während der Bauphase entstandene Schäden werdem vom Betreiber und dem Schindler Montageleiter protokolliert und ein Angebot zur Behebung der Schäden durch Schindler erstellt. | ✓ | - | ✓ |
10. Behebung der Schäden Schindler behebt entstandene Schäden wie mit dem Betreiber vereinbart. | - | - | |
11. Änderung auf bestimmungsgemäßen Betrieb Bauseitige Provisorien werden entfernt und bauseitige Anforderungen gemäß des Konformitätsbewertungsverfahren erfüllt. | ✓ | - | - |
12. "Prüfung nach Änderung" Diese erfolgt durch eine ZÜS. | - | ✓ | - |
13. Übergabe zum bestimmungsgemäßen Betrieb Beginn der regulären Nutzung des Aufzugs als Personenaufzug. | - | - | ✓ |
* Zentrale Überwachungsstelle (TÜV/DEKRA/GTÜ)
Ihre Beraterin oder Ihr Berater meldet sich schnellstmöglich persönlich bei Ihnen.
Auf einen Blick: Von Inbetriebnahmeprüfung, Inaugenscheinnahme, Prüfintervalle, bis hin zum Stand der Technik, Notrufsystem, Notfallplan oder Prüfplakette.