Plan & Design

Der Aufzug im Baubetrieb

Aufzüge werden gerne während der Bauphase genutzt. Das ist prinzipiell möglich, es sind jedoch einige wichtige Aspekte zu beachten, um die Sicherheit des Personenverkehrs zu gewährleisten und das Risiko hoher Folgekosten zu minimieren.

Wichtige Aspekte

Temporär gut genutzt

Noch vor dem regulären Betrieb können im Baubetrieb einige bauseitige Anforderungen vorübergehend provisorisch gelöst werden. Dazu gehören u. a.:

  • Beleuchtung vor den Schachttüren
  • Ggf. Auskleidung und Bodenbelag in der Kabine
  • Fußboden vor den Schachttüren
  • Schnittstellen zum Gebäude (z.B. Stromanschluss)
  • Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle (Notruf)

Schutz bei besonderer Beanspruchung

Als Bauträger sollten Sie beachten, dass die Standardausstattung nicht für starke Beanspruchung ausgelegt ist. Um Wände, Decken und Böden zu schützen, ist es empfehlenswert, den Aufzug während der Bauphase auszukleiden. Einige Komponenten werden zudem nach der Nutzung im Baubetrieb oftmals ausgetauscht, da sie sich nicht oder nicht ausreichend schützen lassen. Dazu gehören: Türen, Türschwellen, Türrahmen, Innen- und Außentableaus.

Zusatzkosten vermeiden

Wenn der Aufzug im Baubetrieb genutzt werden soll, sollten Sie das bereits in der Planung des Aufzugs berücksichtigen. Ansonsten kann es sein, dass das für den Normalbetrieb ausgelegte Kabinengewicht über- oder unterschritten wird. Das bedeutet, dass die Berechnungen für Fangvorrichtung, Gegengewicht, Treibfähigkeit, Antrieb und Schienen außerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Als Folge müssen die betroffenen Aufzugsteile ausgetauscht werden, was zu höheren Kosten und Zeitverlust führt.

Zuverlässiger Betrieb

Unter den besonderen Bedingungen der Baustelle ist regelmäßiges Justieren und Reinigen der Anlage unerlässlich. Ebenso muss der Betreiber eine Regelung für die Notrufaufschaltung und die Beaufsichtigung der Anlage finden. Der Schindler Service hat hier die maßgeschneiderte Lösung für Sie.


Alle Aspekte im Blick behalten

Erfahren Sie kurz und knapp, was Sie bei einem Aufzug im Baubetrieb beachten müssen, und was Sie dabei zu tun haben.

Das müssen Sie beachten

  • Um Aufzüge im Baubetrieb nutzen zu können, sind Sie als Betreiber verpflichtet, eine Aufzugswartung durchführen zu lassen und eine Notrufverbindung zu einer ständig besetzten Stelle sicherzustellen.
  • Entstandene Schäden während der Bauphase, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu Lasten des Betreibers.
  • Während der Bauphase liegen die Betreiberpflichten rund um den Aufzug i.d.R. beim Generalunternehmer.
  • Feuerwehraufzüge können grundsätzlich nicht als Aufzug im Baubetrieb verwendet werden, da diese zur Inbetriebnahme des Gebäudes als erstes betriebsbereit sein müssen.

Das müssen Sie tun

  • Stellen Sie sicher, dass die Notrufannahme rund um die Uhr gewährleistet ist.
  • Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass ein „Aufzugsführer“, der auf der Baustelle präsent ist, Ihre Kosten und nicht zuletzt auch das Sicherheitsrisiko erheblich reduziert.
  • Kalkulieren Sie Kosten für die zusätzliche Endabnahme (im Baubetrieb), ggf. für ein GSM-Modul und die laufenden Kosten während der Bauphase.
  • Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei Schindler frühzeitig, um die idealen Bedingungen für die Nutzung als Bauaufzug zu finden.

Die Projektschritte im Überblick

Erhalten Sie einen Überblick, welche Projektschritte von der Montage bis zum Betrieb notwendig sind.

 SchindlerZÜS*Betreiber

1. Aufzugsmontage

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2. Abnahme zur Inverkehrbringung
Prüfung mit Gefährdungs- und Risikoanalyse (Konformitätsbewertungsverfahren).
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3. Prüfung vor Inbetriebnahme
Die Prüfung erfolgt durch eine Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS).
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4. Sichtabnahme
Vor Auskleidung werden Mängel vom Betreiber und dem Schindler Montageleiter protokolliert und von beiden Parteien bestätigt.
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5. Bauauskleidung
Es erfolgt die Anbringung von Provisorien.
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6. Inbetriebnahme
Beginn der temporären Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb.
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7. Aufzug im Baubetrieb
Bauwartungen und regelmäßige Kontrollen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind während der Nutzung im Baubetrieb Pflicht.
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8. Außerbetriebnahme
Ende der temporären Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb.
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9. Erneute Sichtabnahme
Während der Bauphase entstandene Schäden werdem vom Betreiber und dem Schindler Montageleiter protokolliert und ein Angebot zur Behebung der Schäden durch Schindler erstellt.
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10. Behebung der Schäden
Schindler behebt entstandene Schäden wie mit dem Betreiber vereinbart.
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11. Änderung auf bestimmungsgemäßen Betrieb
Bauseitige Provisorien werden entfernt und bauseitige Anforderungen gemäß des Konformitätsbewertungsverfahren erfüllt.
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12. "Prüfung nach Änderung"
Diese erfolgt durch eine ZÜS.
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13. Übergabe zum bestimmungsgemäßen Betrieb
Beginn der regulären Nutzung des Aufzugs als Personenaufzug.
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* Zentrale Überwachungsstelle (TÜV/DEKRA/GTÜ)


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Betreiberpflichten

Auf einen Blick: Von Inbetriebnahmeprüfung, Inaugenscheinnahme, Prüfintervalle, bis hin zum Stand der Technik, Notrufsystem, Notfallplan oder Prüfplakette.