Plan & Design

Normen und Vorschriften

Paragrafendschungel? Fachchinesisch? Statt großer Fragezeichen haben wir Antworten für Sie. Gerne teilen wir unser Know-how mit Ihnen – zum Beispiel, was sich hinter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU verbirgt und was in der Betriebssicherheitsverordnung geregelt ist. Aus Verantwortung, denn es geht um die Sicherheit der Fahrgäste. Bitte sprechen Sie uns an.

Rechtliche Grundpfeiler für Aufzüge & Co

Unsere Leistungen entsprechen den unter der Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU und der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG harmonisierten europäischen Normen für Aufzüge und Fahrtreppen. Die Aufzugsrichtlinie ist relevant bei neuen Anlagen, denn sie regelt die Anforderungen an das Inverkehrbringen und die Beschaffenheit von Aufzügen in Europa. Sie beinhaltet unter anderem die Anforderungen an das Notrufsystem von Aufzügen. Die Maschinenrichtlinie gibt Entsprechendes für Fahrtreppen, Fahrsteige und bestimmte Aufzüge vor. Sobald die Anlage dann installiert ist, wird die Betriebssicherheitsverordnung relevant, denn sie regelt den Betrieb von Aufzügen, Fahrtreppen und Fahrsteigen: Darunter fallen insbesondere Anforderungen an die Wartung und Instandhaltung, an wiederkehrende Prüfungen sowie an die Modernisierung.

Ihre Verantwortung als Betreiber

In der Betriebssicherheitsverordnung ist festgelegt, dass die technische Sicherheit der Anlagen allein in der Verantwortung des Betreibers liegt. Egal, wie alt sein Aufzug ist. Zum Beispiel müssen alle Personenaufzüge über ein Notrufsystem verfügen. Außerdem verpflichtet Sie das Gesetz, für alle Anlagen eine sicherheitstechnische Bewertung/ Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anhand vielfältiger Kriterien wird durch die zugelassenen Überwachungsstellen wie zum Beispiel den TÜV das aktuelle Sicherheitsniveau erhoben. Die detaillierte Gefährdungsbeurteilung beinhaltet eine Risikobewertung und definiert erforderliche Veränderungen.

Qualität durch Wartung: Schindler Expert Plus

Die Europanorm 13015 definiert die Anforderungen an die Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen. Wir sind auch hier ganz weit vorn: Schindler wurde 2003 als erstes deutsches Unternehmen nach DIN EN 13015 zertifiziert. Für diese Zertifizierung ist unter anderem eine kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter erforderlich sowie ein Qualitätsmanagement-System nach DIN ISO 9001 und eine Methode, die eine regelmäßige Instandhaltung der Anlagen sicherstellt. Hierzu haben wir unsere europaweite Wartungsmethode Schindler Expert Plus entwickelt, die umfangreiche Wartungsbesuche mit ergänzenden Inspektionen kombiniert –und so für zuverlässige Verfügbarkeit und langfristigen Werterhalt sorgt. Damit Ihr Aufzug Sie auch in Zukunft ganz nach oben bringt.

Überblick: Planungsrelevante Normen und Vorschriften

Bei der Projektierung von Gebäuden, in denen Personen, Rollstuhlbenutzer, Krankentragen oder Krankenbetten befördert werden müssen, ist die richtige Auswahl und Dimensionierung von Aufzugsanlagen von großer Wichtigkeit. Hierbei müssen eine Reihe von Kriterien, Vorschriften und Normen beachtet werden. Die wichtigsten finden Sie hier.

Alles auf einen Blick


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